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CHECKLISTE zur Zusammenarbeit zwischen SHG und Psychoonkologen

19. 05. 2014

Im Frühsommer 2011 hat der Arbeitskreis "Psychosoziale Krebsnachsorge in Hessen" eine deutschlandweit einmalige CHECKLISTE mit Kriterien zur Zusammenarbeit zwischen SHG und Psychoonkologen erarbeitet.

 

Die Unterlagen sollen zu einer guten wechselseitigen Kooperation und Zusammenarbeit zwischen SHG und Psychoonkologen sensibilisieren, denn für das Gelingen einer onkologischen Behandlung sind beide Seiten zur Versorgung und Unterstützung für Patienten und Angehörige wichtig.

 


 

Bei Überschneidungen der Themen sollte vertrauensvoll zusammengearbeitet werden:

 

  • Bevor durch vom Patienten angesprochene und bestehende Leiden, Probleme, Konflikte u. ä. beim SHG-Vertreter ein besonderes Ausmaß an psychischer Belastung entstehen, sollte von den Angeboten qualifizierter psychoonkologischer / psychosozialer Beratung oder Therapie Gebrauch gemacht werden. Als Entscheidungshilfe, wann die Überleitung zu psychoonkologischen Versorgungsangeboten sinnvoll ist, kann die CHECKLISTE zur Übergabe / Weiterleitung (s. linke Spalte) dienen.
     
  • Sowohl in der stationären wie ambulanten psychoonkologischen Versorgung ist zu beachten, dass auch der direkte Austausch unter gleich Betroffenen ein wichtiger Beitrag zum Gelingen der Behandlung und der Krankheitsverarbeitung ist. Der Psychoonkologe sollte von sich aus den Patienten auf die Unterstützungsangebote  der SHG hinweisen (s. CHECKLISTE rechte Spalte) und die regionalen SHG nennen. Bei Blasenkrebs in Hessen: www.SHGBH.de

 

 

 

Bild zur Meldung: Checkliste